Regelungen bei Krankenfahrten:

 

- Voraussetzung ist eine Verordnung des behandelnden Arztes und die Genehmigung        der

  Krankenkasse.

 

- Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus oder Einweisung ins Krankenhaus oder für      die Fahrt zu einer ambulanten Operation

  entfällt die Genehmigung.

 

- Wenn keine Befreiung für die Zuzahlung vorhanden ist wird eine Eigenbeteiligung von       10% 

   erhoben jedoch höchstens 10,-€ mindestens aber 5,-€.

 

- Bei Arbeitsunfällen entfällt die Eigenbeteiligung.

 

- Bei allen anderen Fahrten wie z.B. zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie oder          einfach nur

  zum Arzt, sollte die Fahrt vorher durch die Krankenkasse genehmigt werden. So              werden

  spätere Unstimmigkeiten vermieden.

 

Wenn Sie Fragen haben sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen gerne.



Druckversion | Sitemap
© Taxi-Ruf 55555

Anrufen

E-Mail