Regelungen bei Krankenfahrten:
- Voraussetzung ist eine Verordnung des behandelnden Arztes und die Genehmigung der
Krankenkasse.
- Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus oder Einweisung ins Krankenhaus oder für die Fahrt zu einer ambulanten Operation
entfällt die Genehmigung.
- Wenn keine Befreiung für die Zuzahlung vorhanden ist wird eine Eigenbeteiligung von 10%
erhoben jedoch höchstens 10,-€ mindestens aber 5,-€.
- Bei Arbeitsunfällen entfällt die Eigenbeteiligung.
- Bei allen anderen Fahrten wie z.B. zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie oder einfach nur
zum Arzt, sollte die Fahrt vorher durch die Krankenkasse genehmigt werden. So werden
spätere Unstimmigkeiten vermieden.
Wenn Sie Fragen haben sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen gerne.
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